Tarifvertrag und Mindestlohn
BVK und ver.di vereinbaren neuen Gehaltstarifvertrag
Tarifabschluss zum 1. Juli 2025
Modern, fair und zukunftsorientiert – so lässt sich der neue Gehaltstarifvertrag zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammenfassen. Der zum 1. Juli 2025 in Kraft getretene Abschluss bringt spürbare Verbesserungen für Angestellte im Versicherungsvermittlergewerbe und schafft Planungssicherheit für Inhaber von Vermittlerbetrieben. (siehe Anhang)
Geltung des Tarifvertrages (Mitglieder-Info).