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Tarifvertrag und Mindestlohn

BVK und ver.di vereinbaren neuen Gehaltstarifvertrag

Tarifabschluss zum 1. Juli 2025

Modern, fair und zukunftsorientiert – so lässt sich der neue Gehaltstarifvertrag zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammenfassen. Der zum 1. Juli 2025 in Kraft getretene Abschluss bringt spürbare Verbesserungen für Angestellte im Versicherungsvermittlergewerbe und schafft Planungssicherheit für Inhaber von Vermittlerbetrieben. (siehe Anhang)

Geltung des Tarifvertrages (Mitglieder-Info).